Besucherordnung ÜBER UNS

  1. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt sich der Zuschauer mit der Stadttheater-Besucherordnung und den Stadttheater-Geschäftsbedingungen einverstanden.
  2. Personen jeden Alters, die das Theater betreten, müssen eine gültige Eintrittskarte bzw. ein gültiges Abonnement vorweisen.
  3. Der Eintritt und der Aufenthalt im Stadttheater unterliegen der Einhaltung der Gesetze, Verordnungen und internen Vorschriften des Stadttheaters.
  4. Das Stadttheater behält sich das Recht vor, den Eintritt ins Theater zu verweigern oder Personen zum Verlassen des Theaters auzufordern, falls:
    • Eine Person unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen psychotropen Substanzen steht.
    • Eine Person verschmutzte, zerrissene, überriechende oder unangemessene Kleidung (Trainingshose, Arbeitshose und andere Arbeitskleidung) anhat.
    • Eine Person, die sich nicht an die Regeln der Höflichkeit, des Anstands und der öffentlichen Ordnung hält und deren Verhalten die Aufführung stört.
    • Eine Person, die durch ihr Verhalten den Verdacht einer Straftat im Sinne des Gesetztes Nr. 40/2009 Slg. in seiner geänderten Fassung erregt.
  5. Besucher des Stadttheaters dürfen sich nur in dem für Zuschauer vorgesehenen Bereich bewegen. Der Zutritt zu den Bereichen, die nur dem Theaterpersonal vorbehalten sind, ist nicht gestattet. Sie dürfen sich nicht im Bühnenbereich aufhalten, es sei denn, die Theaterleitung hat für die jeweilige Vorstellung etwas anderes festgelegt.
  6. Auf verlangen des Theaterpersonals ist der Besucher verpflichtet, während seines Aufenthalts im Stadttheater eine gültige Eintrittskarte/ein gültiges Abonnement vorzulegen. Wenn der Besucher keine gültige Eintrittskarte/Dauerkarte vorweisen kann, wird er aufgefordert, das Stadttheater zu verlassen, oder er wird hinausgeführt.
  7. Die Eintrittskarte ist nur für den Tag, die Uhrzeit, die Reihe und den Ort gültig, die auf der Eintrittskarte angegeben sind. Die Eintrittskarte ist nur dann gültig, wenn sie unverändert, unbeschädigt und vollständig ist (d.h. mit den Kontrollzettel), sie berechtigt nur zum einmaligen Eintritt ins Theater.
  8. Das Personal im Zuschauerraum ist berechtigt, Personen, die eine gültige Eintrittskarte besitzen, aber erst nach Beginn der Vorstellung eintreffen, nicht in den Zuschauerraum zu lassen, um einen ungestörten Ablauf der Vorstellung zu gewährleisten. Das Stadttheaterpersonal entscheidet, unter welchen Bedingungen der Zuschauer einen Sitzplatz erhält.
  9. Im Falle einer Evakuierung des Stadttheaters sind die Zuschauer verpflichtet, dem Evakuierungsbefehl Folge zu leisten und die Anweisungen des Theaterpersonals und der Brandwache zu befolgen.
  10. Vor dem Betreten des Zuschauerraums werden die Zuschauer gebeten, ihre Oberbekleidung, Regenschirme, Handgepäck oder sperriges Gepäck an der Garderobe abzugeben. Die Garderobe ist kostenlos. In diesen Gegenständen sollten keine Wertsachen ode Bargeld aufbewahrt werden. Das Stadttheater ist nicht verantwortlich für den Inhalt von Taschen oder aufbewahrtem Gepäck und haftet nicht für Schäden oder Diebstahl. Verliert ein Zuschauer seine Garderobennummer, ist er schadenersatzpflichtig und muss eine Geldstrafe in Höhe von 100,-CZK zahlen. Die Gegenstände können nach ihrer ausführlichen Beschreibung am Ende der Aufführung freigegeben werden.
  11. Der Zuschauer ist verpflichtet, das Verbot der Werbung für politische Parteien und Vereinigungen in dem Stadttheater zu beachten.
  12. Das Stadttheater ist weder für die Eintrittskarten für die Aufführungen noch für die Organisation von Veranstaltungen im Rahmen des Modus „Vermietung“ verantwortlich, da es nicht der Organisator der Veranstaltung ist, sondern nur den Raum zur Verfügung stellt und den Saal und die technischen Dienstleistungen bereitstellt.
  13. Während der Aufführung besteht ein striktes Verbot von Foto - und Videoaufnahmen sowie der Benutzung von Mobiltelefonen. Sei denn Künstler entscheidet anders.
  14. Mit dem Betreten des Theaters erteilt der Zuschauer dem Veranstalter die Erlaubnis, ohne weitere Aufforderung durch das Personal Fotos zu machen, die ausschließlich zur Werbung für das Theater oder die Aufführung verwendet werden.
  15. Wer eine Verlätzung einer Person feststellt, hat das Zuschauerraumpersonal zu benachrichtigen. Der Theaterbetreiber haftet nicht für Schäden am Eigentum oder an der Gesundheit der Besucher, wenn diese durch das unverantwortliche Verhalten anderer anwesender Personen oder durch deren eigenes Verschulden verursacht wurden.
  16. Das Rauchen und Anzünden von Feuer sind im gesamten Theater verboten. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und deren anschließender Verzehr im Zuschauerraum ist untersagt.
  17. Tiere sind im Stadttheatergebäude nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um Blindenhund.
  18. Der Eingang zum Stadttheater ist für maximal 2 Rollstuhlfahrer vorgesehen. Die Sitzplätze und Toiletten befinden sich im Erdgeschoss des Theaters. Für Zuschauer mit eingeschränkter Mobilität gelten di folgende Bestimmungen:
    • Die Person muss eine Begleitperson haben, die körperlich in der Lage ist, bei Bedarf an der Evakuierung der Person mit eingeschränkter Mobilität teilzunehmen.
    • Die Begleitperson muss eine ordnungsgemäß gekaufte Eintrittskarte haben, die an einen Sitzplatz neben dem Rollstuhlplatz gebunden ist – muss beim Eintrittskartenkauf angegeben werden.
    • Es wird empfohlen, dass eine Person mit eingeschränkter Mobilität, einschließlich der Begleitperson, 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung im Theater eintrifft, um den Komfort dieser Person zu gewährleisten.
    • Die Begleitperson muss ihre Ankunft im Voraus beim Zuschauerraumpersonal oder an der Theaterkasse melden, die bestimmen, durch welchen Eingang der Rollstuhl in das Theater gelangen kann.
  19. Änderungen des Programms sind vorbehalten. Im Falle einer Änderung oder Stornierung gelten die Informationen in den Geschäftsbedingungen.
  20. Die Theaterbesucher werden gebeten, sich an die Kleiderordnung zu halten.

Wir danken Ihnen, daß Sie die oben genannten Bestimmungen respektieren und einhalten.